Allgemeine Geschäftsbedingungen Orthopädie

1. Anwendungsbereich

 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Beratungen, Behandlungen, Untersuchungen, Operationen und sonstige medizinische Tätigkeiten (in Folge kurz „Behandlungen“ genannt) von Herrn Dr. Franz Seba als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie (in Folge kurz „Dr. Seba“ oder „Ortho-Trauma-Med" genannt) gegenüber ihrem/ihrer Patienten/in und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen („Behandlungsverhältnis“). Dies unabhängig davon, ob die Behandlung am Ordinationsstandort (7210 Mattersburg, Gustav-Degen Gasse 14-16) oder an einem anderen Ort (zB im Rahmen einer Operation in einem Spital) stattfindet. Die AGB gelten sowohl für den Erstkontakt und die ersten Behandlungen, also auch für alle nachfolgenden späteren Behandlungen oder neue Behandlungen, ohne zeitliche Befristung.

1.1. Am Ordinationsstandort in 7210 Mattersburg, Gustav-Degen Gasse 14-16, ordinieren neben Dr. Seba auch andere selbständige Ärzte/innen und Physiotherapeuten/innen (in Folge kurz „Kollegen/innen“ genannt). Klarstellend wird hierzu festgehalten, dass die Kollegen/innen getrennt von Dr. Seba tätig sind und der/die Patient/in mit diesen Kollegen/innen eigene gesonderte Behandlungsverhältnisse abschließt und dass Dr. Seba keine Haftung oder sonstige Verantwortung für die Behandlungen der Kollegen/innen übernimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass Dr. Seba dem/der Patienten/in einen/e Kollegen/in empfiehlt.

2. Wahlarztordination

2.1. Ortho-Trauma-Med ist eine private Wahlarztordination. Die Patienten sind daher Privatpatienten, weshalb sie die gesamte Behandlung unmittelbar nach ihrer Behandlung komplett privat zu bezahlen haben. Es erfolgt keine direkte Verrechnung zwischen der Ortho-Trauma-Med und Kassen.

2.2. Ob und inwieweit dem/der Patienten/in gegenüber seiner/ihrer (Privat-) Krankenversicherung oder der Sozialversicherung ein Anspruch auf Kostenersatz für die Behandlung zusteht, hat der/die Patient/in selbst abzuklären.

3. Terminvereinbarung/Stornobedingungen

3.1. Stellt der/die Patient/in eine Terminanfrage per Telefon, persönlichem Kontakt oder E-Mail und erhält er/sie eine Terminbestätigung, ist der Termin vereinbart worden („Terminvereinbarung“). Festgehalten wird, dass es trotz Terminvereinbarung zu üblichen Wartezeiten kommen kann.

3.2. Der/Die Patient/in kann den Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin jederzeit per E-Mail oder Telefon ohne Angabe von Gründen kostenlos absagen. Eine kurzfristige (unter 24 Stunden) kostenlose Absage ist auch zulässig, wenn beim/bei der Patienten/in wichtige Gründe eingetreten sind (zB Krankheit), welche einer Wahrnehmung des Termins entgegenstehen. Nimmt der/die Patient/in den Termin unentschuldigt nicht war, darf die Ortho-Trauma-Med eine Stornogebühr von EUR 60,- an den/die Patienten/in verrechnen. Diese Stornogebühr wird dem/der Patienten/in bei einer neuerlichen Terminvereinbarung innerhalb von 4 Wochen für die Behandlung zum neuen Termin gutgeschrieben, wenn dieser Termin stattfindet.

3.3. Festgehalten wird, dass auch Ortho-Trauma-Med jederzeit berechtigt ist, den vereinbarten Termin zu stornieren oder den/die Patienten/in um Terminverschiebung zu ersuchen.

4. Behandlungskosten/Bezahlung

4.1. Die detaillierten Behandlungskosten können sie auf der Homepage unter Tarife einsehen.

Die Preise sind wertgesichert. Sobald Dr. Seba neue Behandlungskosten bekannt macht (zB auf der Homepage www.ortho-trauma-med.at oder in den Ordinationsräumlichkeiten), gelten diese neuen Preise für alle Behandlungen ab dem Tag der Bekanntmachung.

4.2. Die Behandlung ist vom/von der Patienten/in in den Ordinationsräumlichkeiten unmittelbar nach dem Termin vollständig bar oder per Überweisung zu bezahlen. Kann der/die Patienten/in die Honorarnote nicht unmittelbar bezahlen, hat er das Honorar binnen 3 Werktagen auf das in der Honorarnote angegebene Konto von Ortho-Trauma-Med zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzugs des/der Patienten/in kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pa und Mahnspesen EUR 10,- / Mahnung zusätzlich zur Verrechnung.

5. Einwilligung in die Behandlung/Datenschutz

Nimmt der/die Patient/in den Behandlungstermin wahr, willigt er/sie in die Behandlung im Rahmen dieses Termins ein. Die Behandlung kann eine umfassende Untersuchung zur Analyse der Beschwerden bzw. zur Anamnese sowie Lokalisierung der betroffenen Körperstellen und des Verletzungsgrades beinhalten.

Betreffend Datenverarbeitung und der Weitergabe von Daten im Zuge der Behandlung (zB an Labor, Krankenhaus) siehe gesonderte Zustimmungserklärung des/der Patienten/in.

Weiters ist vereinbart, dass Ortho-Trauma-Med die Daten und Befunde des/der Patienten/in maximal für 7Jahre (gerechnet ab dem Tag der Erstellung der jeweiligen Daten/Befunde) in elektronischer Form aufzubewahren hat. Sofern gesetzlich eine kürzere Frist zur Anwendung kommen darf, gilt die kürzere Frist als vereinbart.

6. Haftpflichtversicherung | Haftungsbegrenzung | Verjährung

6.1. Dr. Seba ist haftpflichtversichert. Die Haftung von Dr. Seba aus fehlerhaften Behandlungen aller Art ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme aus der Haftpflichtversicherung beschränkt. Sollte der Haftpflichtversicherer die Deckung des erlittenen Schadens des/der Patienten/in ablehnen, weil kein Versicherungsschutz für diesen Schaden besteht, haftet Dr. Seba subsidiär ausschließlich im Falle eines von ihm grob fahrlässig verschuldeten Behandlungsfehlers und betraglich begrenzt mit einem Maximalbetrag von EUR 50.000,- pro Patient/in. Die Haftung von Dr. Seba für leicht fahrlässig verschuldete Behandlungsfehler und die Haftung für Vermögensschäden aus erlittenen Behandlungsfehlern ist - außerhalb des Versicherungsschutzes der Haftpflichtversicherung - ausgeschlossen.

6.2. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Dr. Seba, wenn sie vom/von  Patienten/in nicht binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der/die Patient/in vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis (zB vom Behandlungsfehler) Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).



7. Anzuwendendes Recht | Gerichtsstand

7.1. Die AGB‘s und das Behandlungsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht.


7.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Behandlungsverhältnis, wozu auch  Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Ordinationssitz von Dr. Seba vereinbart. Dr. Seba ist weiters berechtigt, Ansprüche gegen den/die Patienten/in auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der/die Patient/in seinen/ihren Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Physiotherapie

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

eine medizinische Diagnose
die Anzahl der Behandlungseinheiten
die verordnete Behandlung

beinhalten. 

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit. 

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten 

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden. 

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers 

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. 

1.4. Befunde 

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

 

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung 

Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. 

Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie:

 

Wohin? –> Behandlungsziel

Was? –> Maßnahmen der Behandlung

Wann? –> Behandlungstermine

Wie lange? –> Behandlungsdauer

Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz

Bis wann? –> Behandlungsumfang

Wie viel? –> Kosten der Behandlung 

2.2. Ihre Behandlung 

Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials, Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben

bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen 

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger. 

2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/s PhysiotherapeutIn

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben.

Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation. 

2.4. Dokumentation 

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. 

 

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten 

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer/Ihres PhysiotherapeutIn. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer/m PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt. 

3.2. Zahlungsmodalität 

Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.

Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihre/m PhysiotherapeutIn vereinbaren:

Barzahlung

Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung

Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 5,–, für die zweite Mahnung auf Euro 10,– und für die dritte Mahnung auf Euro 15,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen. 


4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung? 

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

 

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

 

Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab? 

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen (oder auch: spätestens einen Tag mit Praxisöffnung vor dem vereinbarten Termin). Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. 


6. Wann endet die Behandlung? 

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

 

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben). 


7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an? 

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.


8. Datenschutzerklärung

Der/Die VertragspartnerIn stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten, (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, Email, Diagnose, Krankengeschichte) in der Praxis Ortho Trauma Med Mattersburg (elektronisch) verarbeitet und gespeichert werden. Weiters stimmt er/sie zu, dass diese Daten zum Zweck Rechnungslegung, Informationsaustausch mit zuweisenden ÄrztInnen bzw. weiterbehandelnden LeistungserbringerInnen, Sozialversicherungsträgern (evtl. notwendige Bewilligung) elektronisch weitergeleitet werden.

Diese Einwilligung kann jederzeit bei dem behandelnden Physiotherapeuten, unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten, schriftlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.