Vor Beginn der Therapie ist eine Verordnung ihres Hausarztes oder Facharztes für die Ergotherapie notwendig. (Ausgenommen im Bereich der Prävention, da es sich hierbei um eine Gesundheitsvorsorge handelt, ist keine Kostenrückerstattung möglich).
Wahltherapie bedeutet, dass die Therapiekosten privat zu zahlen sind. Sie bekommen einen Großteil der Kosten von der Krankenkasse retour erstattet. Bitte informieren Sie sich dazu gerne im Vorhinein bei Ihrer Krankenkasse.
Für Versicherte der SVS ist eine chefärztlich bewilligte Verordnung notwendig, um den Teilbetrag retour zu bekommen. Für alle anderen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB) ist dies bis auf Weiteres ohne Gewährleistung ausgesetzt.
Die erste Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, sollten Sie mich nicht erreichen, rufe ich Sie gerne baldmöglichst zurück.
Zu Beginn der Ergo- bzw. Handtherapie werden gemeinsam die derzeitigen Ressourcen und Schwierigkeiten erfasst und Testungen erhoben. Anschließend wird nach klientInnenorientierten Zielen individuell gearbeitet.
Bitte nehmen Sie zur ersten Einheit den Verordnungsschein und falls vorhanden Befunde mit.
Die Abrechnung der Therapien erfolgt immer nach 5 Einheiten per Überweisung innerhalb von 10 Tagen. Am Ende des 10er Blockes können Sie dann die 2 Originalrechnungen mit Zahlungsbeleg, die Originalverordnung und falls notwendig den Behandlungsplan einreichen. Die Krankenkasse überweist dann den Teilbetrag retour.
Bei Privat- oder Zusatzversicherungen erfragen Sie bitte im Vorhinein die Möglichkeiten der Rückerstattung.
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