Vor Behandlungsbeginn benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Auf dieser Verordnung müssen folgende Informationen enthalten sein:
Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrem behandelnden Arzt.
Sollten Sie eine Leistung ausschließlich zu präventiven Zwecken in Anspruch nehmen wollen, ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche wir Sie dies umgehend - spätestens bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin - mitzuteilen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen in der Höhe des Normaltarifs in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden von Ihrer Krankenversicherung nicht refundiert.
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